Zweiter öffentlicher Aufruf zum Regionalbudget 2024
Aufruf der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land e.V. vom 08.03.2024
Die Kommunale Allianz NeuStadt und Land e.V. ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. Es stehen noch Restmittel in Höhe von ca. 13.000€ bereit.
Wer ist förderfähig?
Anträge können von Vereinen, Stiftungen, Kommunen, Privatpersonen, Kirchen, Unternehmen etc. gestellt werden. Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.
Unsere Grundbedingungen für eine Förderung sind: Die Projekte werden im Gebiet der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land umgesetzt. Die Projekte tragen zu einem Handlungsfeld aus dem ILEK bei, nutzen der Allgemeinheit, haben einen realistischen Zeitplan, sind auch nach der Förderung tragfähig und haben eine mindestens neutrale Wirkung zur Demokratie.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Sie reichen als Träger von Kleinprojekten Ihren Antrag auf Förderung bis spätestens 30.04.2024 bei der für das Regionalbudget federführenden Stelle (VG Diespeck) ein. Ein interkommunales Entscheidungsgremium wählt anhand von zuvor festgesetzten Auswahlkriterien die Projekte, die über das Regionalbudget gefördert werden, aus. Die Kriterien sind folgende:
Beitrag zum Natur-, Arten- und Ressourcenschutz
Beitrag zur Stärkung der regionalen Identität, Kultur und Brauchtum
innovativer Charakter
regionaler Bezug und Nachhaltigkeit (beauftragte Firmen, verwendete Materialien etc.)
Bürgerschaftliches Engagement am Projekt
Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite
Nachdem die Auswahl vom Entscheidungsgremium getroffen wurde, wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Bis spätestens 20. September 2024 muss das Projekt abgewickelt und bis spätestens 01. Oktober 2024 muss der Durchführungsnachweis mit allen notwendigen Unterlagen eingegangen sein. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden nur Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben (netto) 20.000€ nicht übersteigen. Von dieser Summe können bis zu 80% der förderfähigen Nettokosten gefördert werden. Ein Projekt erhält maximal 10.000€ Zuschuss. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500€ werden nicht gefördert. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Haben Sie noch offene Fragen?
Für nähere Informationen können sich Interessierte an Allianzmanagerin Theresia Pöschl in der Geschäftsstelle der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land e.V. wenden.
Kommunale Allianz NeuStadt und Land e.V.
c/o Stadt Neustadt an der Aisch
Marktplatz 5, 91413 Neustadt an der Aisch
T: 09161/666505 | M: theresia.poeschl@neustadtundland.de | www.neustadtundland.de
Alle Formulare sind online zu finden: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses: Verwaltungsgemeinschaft Diespeck, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck