Öffentlicher Aufruf zum Regionalbudget 2025
Aufruf der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land e.V. vom 18.11.2024
Die Kommunale Allianz NeuStadt und Land e.V. ruft, unter Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE Mittelfranken, zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Neu: Das Regionalbudget ist entfristet und nach Allianzgröße gestaffelt. Uns stehen bis zu 75.000€ zur Verfügung. Es können Anträge aus Baudenbach, Diespeck, Dietersheim, Gutenstetten, Ipsheim, Münchsteinach und Neustadt a.d.Aisch gestellt werden.
Wer ist förderfähig?
Anträge können von Vereinen, Stiftungen, Kommunen, Privatpersonen, Kirchen, Unternehmen etc. gestellt werden. Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.
Unsere Grundbedingungen für eine Förderung sind: Die Projekte werden im Gebiet der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land umgesetzt. Die Projekte tragen zu einem Handlungsfeld aus dem ILEK bei, nutzen der Allgemeinheit, haben einen realistischen Zeitplan, sind auch nach der Förderung tragfähig und haben eine mindestens neutrale Wirkung zur Demokratie.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Sie reichen als Träger von Kleinprojekten Ihren Antrag auf Förderung ab 18.11.2024 bis spätestens 31.01.2025 um 12 Uhr bei der für das Regionalbudget federführenden Stelle (VG Diespeck) ein. Ein interkommunales Entscheidungsgremium wählt anhand von zuvor festgesetzten Auswahlkriterien die Projekte, die über das Regionalbudget gefördert werden, aus.
Die Kriterien sind folgende:
Verbesserung Orts-/ Landschaftsbild
Beitrag zur Stärkung der regionalen Identität, Kultur und Brauchtum
regionaler Bezug und Nachhaltigkeit
bürgerschaftliches Engagement am Projekt
öffentliches Interesse
Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite
Qualität des Förderantrags
Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung oder zum Naturschutz
innovativer Charakter
Gesamteindruck
Nachdem die Auswahl vom Entscheidungsgremium getroffen wurde, wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Bis spätestens 20. September 2025 muss das Projekt abgewickelt und bis spätestens 01. Oktober 2025 muss der Durchführungsnachweis mit allen notwendigen Unterlagen eingegangen sein. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000€ (brutto) nicht übersteigen. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Ausgaben abzüglich Preisnachlässe werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch 10.000€. Falls Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, erfolgt die Förderung auf die Nettokosten, falls nicht bezieht sie sich auf die Bruttokosten. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500€ werden nicht gefördert. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Haben Sie noch offene Fragen?
Für nähere Informationen können sich Interessierte an Allianzmanagerin Theresia Pöschl in der Geschäftsstelle der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land e.V. wenden.
Kommunale Allianz NeuStadt und Land e.V.
c/o Stadt Neustadt an der Aisch
Marktplatz 5, 91413 Neustadt an der Aisch
T: 09161/666505 | M: theresia.poeschl@neustadtundland.de | www.neustadtundland.de
Alle Formulare sind online zu finden: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses: Verwaltungsgemeinschaft Diespeck, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck
Das Antragsformular kann direkt hier heruntergeladen werden: reg_budget_foerderanfrage