Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Dorfläden, Bäcker, Wirtshäuser, Handwerker aufgepasst! Sie leisten mit Ihrem Unternehmen einen sehr wichtigen Beitrag zur Nahversorgung und steigern damit die Lebensqualität für die Menschen vor Ort. Deshalb können Sie vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Mittelfranken Unterstützung bei Investitionen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung bekommen.

Unternehmen zur Deckung des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs

Dazu zählen zum Beispiel Bäcker, Metzger, Dorfläden, Pflegedienste.

Förderfähig sind

  • bauliche Investitionen
  • langlebige Wirtschaftsgüter inklusive des Erwerbes der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, zum Beispiel Maschinen oder fest verbaute Inneneinrichtung

Nicht förderfähig sind u.a. Bürogeräte, Ersatzinvestitionen und Unterhaltsmaßnahmen.

Beispielsweise heißt das, dass ein Dorfladen für die Erweiterung der Fläche Zuschüsse bekommt.

Der Fördersatz beträgt bis zu 30%. Wenn das Vorhaben der Innenentwicklung und dorfgerechten Gestaltung dient gibt es 5% Bonus.

Unternehmen zur Deckung des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden Bedarfs

Dazu zählen zum Beispiel Handwerker, Fachgeschäfte, Friseur, Floristik.

Förderfähig sind bauliche Investitionen, die zur Innenentwicklung beitragen.

Der Fördersatz beträgt bis zu 30%.

Voraussetzungen

  • Grundversorgung = regionaler Wirkungskreis (50km)
  • Der Bedarf muss gegeben sein.
  • eigenständiges Kleinstunternehmen = weniger als 10 Mitarbeitern und  Jahresumsatz unter 2 Mio. €
  • Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist nachzuweisen.
  • Der Betrieb liegt nicht im Gewerbegebiet, aber in einem Gebiet mit Dorferneuerung.

Zahlen, Daten, Fakten

Insgesamt müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 10.000 € betragen, die Förderung kann maximal 200.000 € betragen.

Und so geht’s:

Interessierte wenden sich bitte vor Beginn der Maßnahme ans ALE Mittelfranken, um das Vorhaben und die Förderfähigkeit zu besprechen.

Ansprechpartnerin ist Eva-Maria Fell: 0981/591-221 oder Eva-Maria.Fell@ale-mfr.bayern.de.

Das offizielle Merkblatt ist online zu finden:

Merkblatt zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Kommunale Allianz NeuStadt und Land

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