Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Dorfläden, Bäcker, Metzger, Wirtshäuser, Pflegedienstleister aufgepasst! Sie leisten mit Ihrem Unternehmen einen sehr wichtigen Beitrag zur Nahversorgung und steigern damit die Lebensqualität für die Menschen vor Ort. Deshalb können Sie vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Mittelfranken Unterstützung bei Investitionen bekommen.
Wer und was kann gefördert werden?
Förderfähig sind Kleinstunternehmen, also Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. €, die Investitionen in die Zukunftsfähigkeit ihres Betriebes tätigen. Die Unternehmen, beispielsweise Bäcker, Metzger, Dorfläden, Gastwirtschaften und Pflegedienstleister, müssen den regelmäßigen Bedarf decken. Sie können für Investitionen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung eine Förderung von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn dabei zudem der Innenort gestärkt wird, sind sogar bis zu 45 % möglich. Beispielsweise heißt das, dass ein Dorfladen für die Erweiterung der Fläche oder eine Bäckerei für die Anschaffung moderner Technik zur Produktionserweiterung Zuschüsse bekommt.
Insgesamt müssen die Investitionen (bzw. die zuwendungsfähigen Kosten) mindestens 10.000 € betragen, die Förderung kann maximal 200.000 € betragen. Eine Förderung von Unternehmen in Ortsteilen, in denen die Städtebauförderung läuft, ist möglich, wenn diese weniger als 3.500 Einwohner haben. Zudem wird hier nur der Innenbereich gefördert.
Und so geht’s:
Interessierte wenden sich bitte vor Beginn der Maßnahme ans ALE Mittelfranken, um das Vorhaben und die Förderfähigkeit zu besprechen.
Ansprechpartnerin ist Eva-Maria Fell: 0981/591-221 oder Eva-Maria.Fell@ale-mfr.bayern.de.
Ausführliche Informationen finden Sie unter:
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/dorferneuerung-in-bayern/index.html
(Antragstellung und Formulare, Formulare für Kleinstunternehmen der Grundversorgung)